Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst folgende Rechtsgebiete:

  • gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (Pflegestufen)
  • gesetzliche Rentenversicherung einschließlich Rentengewährung und Erwerbsminderungsrenten
  • Grundsicherungsleistungen (SGB II – Hartz VI – und SGB XII)
  • Leistungen der Arbeitlosenversicherung einschließlich Arbeitslosengeld I
  • gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Berufskrankheiten)
  • Schwerbehindertenrecht einschließlich Grad der Behinderung und Rehabilitation

 

Herr Rechtsanwalt Barth ist aufgrund seiner Qualifizierung zum „Fachanwalt für Sozialrecht“ auf diesen Gebieten besonders erfahren. Dabei steht der Mensch und seine finanzielle Absicherung in Notlagen im Fordergrund seiner Beratung.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies umfasst u.a. folgende Themengebiete

  • Kündigung, Kündigungsschutzklage und Abfindungen
  • Änderungskündigungen
  • Lohnforderungen gegenüber Arbeitgeber
  • Abmahnungen

 

Familienrecht

Durch das Familienrecht werden die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandschaft bzw. Familie miteinander verbundenen Personen geregelt. Dies umfasst u.a. folgende Thematiken:

  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten bzw. geschiedenen Ehegatten
  • Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber Eltern
  • Sorgerecht und Umgangsregelungen bezüglich minderjähriger Kinder
  • Gewaltschutzverfahren

 

Herr Rechtsanwalt Barth ist neben dem Sozialrecht auch intensiv auf dem Gebiet des Familienrechtes tätig und verfügt auch hier über eine weitreichende Erfahrung.